Vertrag kündigen
Kann ich nach meiner Kündigung mein Nabelschnurblut auch spenden?
+Bei einem zum Zwecke der Eigenvorsorge eingelagerten Nabelschnurblut ist es nicht möglich, ein Nabelschnurblutpräparat als Spende umzuwidmen.
Was passiert mit meiner Einlagerung, wenn ich meinen Vertrag kündige?
+Mit Kündigung des Vertrages entfällt die Pflicht der Vita 34 zur Aufbewahrung des Nabelschnurblutes und/oder Nabelschnurgewebes. In der Regel werden die Einlagerungen dann vernichtet oder auf Wunsch der Vertragspartner für interne Qualitätskontrollen oder Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt.
Da Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe Eigentum des Kindes sind erbitte wir für die Vernichtung das Einverständnis der Sorgeberechtigten oder ab Volljährigkeit die des Kindes, sofern die AGB die Vernichtung nach Vertragskündigung nicht automatisch vorsehen.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist?
+In der Regel kann der Vertrag zum nachfolgenden Geburtstag des Kindes gekündigt werden. Genaue Details findet man in unseren AGB.
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
+Wenn der Vertrag gekündigt werden soll, muss dies in sogenannter Textform (mit dem Namen, lesbar, auf einem dauerhaften Datenträger) erfolgen. Die Kündigung kann uns per Email oder schriftlich per Post zugestellt werden oder über den Kündigungslink auf unserer Webseite erfolgen: https://www.vita34.de/service/vertrag-kuendigen/.
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