FAQs Entnahme Nabelschnurblut
Nabelschnurblut – Entnahme
Wie wird Nabelschnurblut gewonnen?
Dazu wird die Nabelschnurvene mithilfe einer Kanüle punktiert und das Nabelschnurblut fließt über ein angeschlossenes Schlauchsystem in einen speziellen Entnahmebeutel. Fast so, wie bei einer normalen Blutentnahme. Diese Prozedur ist für Mutter und Kind völlig schmerzfrei.
Wann wird Nabelschnurblut entnommen?
Nabelschnurblut wird ausschließlich nach dem Abnabeln eines neugeborenen Kindes entnommen.
Was passiert mit dem Nabelschnurblut und dem Nabelschnurgewebe, wenn ich es nicht entnehmen und einlagern lasse?
Dann wird beides nach der Geburt verworfen.
Wer darf Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe entnehmen?
Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe dürfen nur in Kliniken entnommen werden, die von den verantwortlichen Überwachungsbehörden der jeweiligen Bundesländer eine Entnahmeerlaubnis erhalten haben. Zusätzlich dürfen Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe nur von geschultem Klinikpersonal entnommen werden. Dazu schulen wir nach Abstimmung mit den zuständigen Überwachungsbehörden die Teams unserer Partnerkliniken in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wie finde ich heraus, ob mein Kreißsaal-Team Nabelschnurblut und -gewebe entnehmen darf?
Das findest Du mithilfe unseres Klinikfinders heraus. Dieser zeigt Dir alle unsere Partnerkliniken an – sowohl bundesweit und natürlich auch in Deiner Nähe.
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich das Nabelschnurblut meines Kindes doch nicht einlagern lassen kann?
Es gibt seltene Ausnahmen bei denen eine Entnahme von Nabelschnurblut von vornherein ausgeschlossen ist. Das wäre z. B. eine bekannte Infektion der Kindsmutter oder des Kindsvaters mit HIV. Vor der Geburt prüfen wir anhand eines ausführlichen Anamnesefragebogens, ob ein Grund, der die Einlagerung ausschließt, vorliegt.
Auspulsieren
Kann ich die Nabelschnur vollständig auspulsieren lassen und trotzdem Nabelschnurblut entnehmen?
Wenn Du die Nabelschnur vollständig auspulsieren lassen möchtest, dann ist die Entnahme von Nabelschnurblut nicht mehr möglich. Das Nabelschnurgewebe kannst Du aber trotzdem entnehmen lassen.
Muss mein Kind wirklich sofort abgenabelt werden, wenn ich das Nabelschnurblut einlagern lassen möchte?
Nein, Dein Kind muss nicht zwingend sofort abgenabelt werden. Bei verzögertem Abnabeln nach 1 bis 1,5 Minuten ist die Sicherung von Nabelschnurblut durchaus noch möglich. Aber: je länger das Abnabeln hinausgezögert wird desto weniger Nabelschnurblut kann gesichert werden.
2 Studien aus Schweden und den USA haben herausgefunden, dass verzögertes Abnabeln nach weniger als 1 Minute eigentlich kaum Einfluss auf die Gewinnung von Nabelschnurblut hat. Je länger aber das Abnabeln darüber hinaus verzögert wird, desto geringer wird die Chance ausreichend Nabelschnurblut sichern zu können.
Sehr gern kannst Du Dir auch unser Video zum Thema Auspulsieren anschauen.
Nabelschnurblut – Qualität
Was passiert mit dem Nabelschnurblut meines Kindes, wenn die Qualität nach der Entnahme zu schlecht ist?
Eine Geburt verläuft nie nach Drehbuch und manchmal geht es hektisch zu. Sollten wir feststellen, dass das Nabelschnurblut oder Nabelschnurgewebe Deines Kindes nicht aufbereitet werden kann, informieren wir Dich und Dein Vertrag wird aufgelöst.
Manchmal passiert es auch, dass bei den Untersuchungen zur Qualität ein Befund vorliegt, der eine zukünftige Anwendung ausschließt oder stark einschränkt. Auch dann informieren wir Dich und Du kannst entscheiden, ob die Lagerung fortgesetzt werden soll.
Muss ich auch zahlen, wenn das Nabelschnurblut meines Kindes nicht eingelagert werden kann?
Sollte die Entnahme nicht klappen, dann kannst Du deinen Vertrag stornieren. Stellt sich nach der Einlagerung heraus, dass eine dauerhafte Lagerung nicht sinnvoll ist (z.B. weil in der Klinik nur sehr wenig Nabelschnurblut entnommen werden konnte), besprechen wir das mit Dir und Du kannst Dich entscheiden, ob Du trotzdem weiterlagern oder kündigen möchtest. Im Falle der Kündigung bekommst Du die Kosten der Einlagerung bis auf die Anzahlung zurückerstattet. Die Anzahlung wird nur in medizinischen Sonderfällen erstattet.