Entnahme
Nabelschnurblut – Entnahme
Wie werden Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe gewonnen?
+Unmittelbar nach der Geburt, Abnabelung und Erstversorgung Ihres Kindes wird zunächst das Nabelschnurblut entnommen. Dazu wird die Nabelschnurvene mithilfe einer Kanüle punktiert und das Nabelschnurblut fließt über ein angeschlossenes Schlauchsystem in einen speziellen Entnahmebeutel. Fast so, wie bei einer normalen Blutentnahme. Im Entnahmebeutel ist ein CPD-Puffer vorgelegt, wobei CPD für Citrat, Phosphat und Dextrose steht. Der Puffer verhindert, dass das entnommene Nabelschnurblut gerinnt, stabilisiert den pH-Wert und versorgt die Zellen mit Nährstoffen.
Nach der Nabelschnurblutentnahme wird der Rest Nabelschnur von der Plazenta getrennt und in ein Transportgefäß mit physiologischer Kochsalzlösung überführt. Im Fall einer Entbindung per Kaiserschnitt ist die Entnahme von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe ebenfalls möglich.
Wann wird Nabelschnurblut und Gewebe entnommen?
+Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe werden immer erst nach dem Abnabeln eines neugeborenen Kindes entnommen. Die Entnahme ist damit unbedenklich für Mutter und Kind, beide spüren nichts von der Entnahme.
Was passiert mit dem Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe, wenn ich es nicht entnehmen und einlagern lasse?
+Dann wird beides nach der Geburt im Klinikmüll verworfen.
Wer darf Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe entnehmen?
+Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe dürfen nur in Kliniken entnommen werden, die von den verantwortlichen Überwachungsbehörden der jeweiligen Bundesländer eine Entnahmeerlaubnis erhalten haben. Hintergrund dafür ist beispielsweise, dass bereits die Entnahme von Nabelschnurblut den ersten Schritt zur Herstellung eines zukünftigen Arzneimittels darstellt. Zusätzlich dürfen Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe nur von geschultem Klinikpersonal entnommen werden. Dazu schulen wir nach Abstimmung mit den zuständigen Überwachungsbehörden die Teams unserer Partnerkliniken in ganz Deutschland. Eine Entnahme in einer Klinik ohne Herstellungserlaubnis wird als illegale Entnahme gewertet. Das Nabelschnurblut und/oder Nabelschnurgewebe muss dann von Vita 34 vernichtet werden.
Wie finde ich heraus, ob mein Kreißsaal-Team Nabelschnurblut und -gewebe entnehmen darf?
+Das findest Du mithilfe unseres Klinikfinders heraus. Dieser zeigt Dir alle unsere Partnerkliniken an – sowohl bundesweit und natürlich auch in Deiner Nähe.
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich das Nabelschnurblut meines Kindes doch nicht einlagern lassen kann?
+Es gibt seltene Ausnahmen, bei denen eine Entnahme von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe von vornherein ausgeschlossen ist. Das wäre z. B. eine bekannte Infektion der Kindsmutter mit bestimmten Viren (z. B. HIV) oder eine Krebserkrankung der Mutter in der Schwangerschaft. Vor der Geburt prüfen wir anhand eines ausführlichen Anamnesefragebogens und einer Kopie des Mutterpasses, ob ein Grund vorliegt, der die Einlagerung ausschließt.
Auspulsieren
Kann ich die Nabelschnur vollständig auspulsieren lassen und trotzdem Nabelschnurblut entnehmen?
+Wenn die Nabelschnur vollständig auspulsieren soll, dann ist die Entnahme von Nabelschnurblut nicht mehr möglich. Das Nabelschnurgewebe kann aber trotzdem entnommen werden.
Muss mein Kind wirklich sofort abgenabelt werden, wenn ich das Nabelschnurblut einlagern lassen möchte?
+Nein, das Kind muss nicht zwingend sofort abgenabelt werden. Wird 1 Minute nach der Geburt abgenabelt, ist die Sicherung von Nabelschnurblut in der Regel gut möglich. Grundsätzlich gilt: je länger das Abnabeln hinausgezögert wird, desto weniger Nabelschnurblut kann gesichert werden. Der Zeitpunkt der Abnabelung wird mitunter durch die Geburtssituation und der Anpassung des Neugeborenen nach der Geburt bestimmt. In Deutschland wird entsprechend der S3-Leitlinie, die durch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft erarbeitet wurde, empfohlen, gesunde Neugeborene verzögert abzunabeln, also die Nabelschnur in der Regel nach 60 bis 90 Sekunden abzuklemmen. Nach diesem Zeitraum kann meist noch eine ausreichende Menge Nabelschnurblut gewonnen werden, welche als Vorsorge für das Neugeborene hinterlegt werden kann.
Die Nabelschnurgewebeabnahme ist unabhängig vom Zeitpunkt des Abnabelns in der Regel immer möglich.
Nabelschnurblut – Qualität
Was passiert mit dem Nabelschnurblut meines Kindes, wenn die Qualität nach der Entnahme zu schlecht ist?
+Eine Geburt verläuft nie nach Drehbuch und manchmal geht es hektisch zu. Sollten wir feststellen, dass das Nabelschnurblut oder Nabelschnurgewebe nicht aufbereitet werden kann, informieren wir den/die Vertragspartner und der Vertrag wird aufgelöst.
Manchmal passiert es auch, dass bei den Untersuchungen zur Qualität ein Befund erhoben wird, der eine zukünftige Anwendung ausschließt oder stark einschränkt. Auch dann informieren wir die Vertragspartner und es kann frei entschieden werden, ob die Lagerung fortgesetzt oder einer Vernichtung und Vertragsauflösung zugestimmt wird.
Wenn es nur möglich ist Nabelschnurblut oder Nabelschnurgewebe zu entnehmen, dann wird Vita 34 dieses entsprechend den qualitativen Anforderungen präparieren und einlagern. Es erfolgt dann die Umstellung des Vertrages auf nur Nabelschnurblut oder nur Nabelschnurgewebe, die Kosten betragen dann die, wie für eine Nabelschnurbluteinlagerung.
Muss ich auch zahlen, wenn das Nabelschnurblut meines Kindes nicht eingelagert werden kann?
+Für den Fall, dass die Entnahme nicht möglich ist und Vita 34 das Entnahmepaket zurück erhalten hat, erstatten wir die Anzahlung zurück. Nicht zurück erstattet werden Zusatzkosten z. B. für einen Expressversand des Entnahmepaketes.
Für den Fall, dass der Vertrag fristgerecht widerrufen wird und wir das Entnahmepaket zurückgesendet bekommen, erstatten wir auch die Anzahlung zurück.
Stellt sich nach der Einlagerung heraus, dass eine dauerhafte Lagerung nicht sinnvoll ist, besprechen wir das individuell und die Eltern können entscheiden, ob das Depot weiterlagert oder gekündigt wird. Im Falle der Kündigung werde die Kosten der Einlagerung bis auf die Anzahlung und ggf. Zusatzkosten (z. B. Expressversand, Vorsorgescreening) zurückerstattet bzw. der Vertrag auf die Kosten für nur Nabelschnurblut umgestellt und nur das Nabelschnurblut oder Nabelschnurgewebe weitergelagert.
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