Das eingelagerte Nabelschnurblut soll angewendet werden
Muss ich für Behandlungskosten aufkommen?
+Für bereits zugelassene Therapien (Wiederaufbau Knochenmark nach einer Hochdosis-Chemotherapie) werden die Behandlungskosten in Deutschland nach Prüfung durch die Krankenkassen übernommen. Wie sich die Krankenkassen bezüglich der Kostenübernahme für neue Therapien aufstellen, können wir aktuell noch nicht sagen. Wir hoffen jedoch, dass das auch für die in Zukunft neu zugelassenen Therapien Kostenübernahmen erfolgen werden.
Muss ich für Transportkosten aufkommen, wenn mein Nabelschnurblut für eine Behandlung verwendet werden soll?
+Die Transportkosten für alle Anwendungen innerhalb Deutschlands übernimmt Vita 34. Findet die Anwendung außerhalb Deutschlands statt, kann es sein, dass ein Teil der Kosten auf die Kunden umgelegt wird. Das besprechen wir aber im jeden Fall vorab, so dass keine unerwarteten Rechnungen auf unsere Kunden zukommen.
Was kostet mich eine Behandlung mit Nabelschnurblut?
+Die Kosten für eine Behandlung zur Wiederherstellung der Blutbildung und des Immunsystems werden in Deutschland von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für individuelle Heilversuche oder die Teilnahme an Patient*innen-Studien werden aktuell noch nicht von den Krankkassen übernommen und müssen ggf. selbst getragen werden. Ebenso können wir keine Aussage treffen, ob eine Übernahme der Behandlungskosten bei einer Anwendung im Ausland erfolgen würde. Einen Pauschalbetrag für eine Therapie können wir nicht benennen, da es darauf ankommt, welche zusätzlichen Untersuchungen und begleitende Behandlungen notwendig sind und wo die Behandlung am Ende erfolgt.
Was muss ich tun, wenn mein Nabelschnurblut für eine Behandlung verwendet werden soll?
+Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wird sich mit uns in Verbindung setzen und das Nabelschnurblut mit dem Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern bzw. des volljährigen Kindes offiziell „abrufen“. Vorab benötigen wir eine Einwilligung, dass wir die Daten zum Nabelschnurblut an die Ärzte weitergeben dürfen. Wenn die Einverständniserklärung vorliegt, wird durch Vita 34 ein ausführlicher Bericht zum Nabelschnurblutpräparat erstellt und den Ärzten zur Verfügung gestellt. Parallel werden die erforderlichen Untersuchungen vor der Anwendung anhand einer Rückstellprobe gestartet und über einen Mundschleimhautabstrich ein Confirmatory Typing (Fingerprint) oder eine HLA-Typisierung durchgeführt. Die Koordination zur Vorbereitung der Abgabe und den Transport in einem Dryshipper zur Klinik übernimmt Vita 34.
Wer entscheidet, ob mein Nabelschnurblut angewendet wird?
+Diese Entscheidung wird immer durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt getroffen. Vita 34 stellt im Falle einer Anfrage für eine Anwendung dem Behandlungszentrum über einen entsprechenden Bericht alle zur Qualitätsbeurteilung erhobenen Befunde und Ergebnisse der Auswertungen zum Nabelschnurblutpräparat zur Verfügung. Zusätzlich werden vor einer therapeutischen Anwendung aus Rückstellproben Testungen am Nabelschnurblut durchgeführt und auch diese Ergebnisse bereitgestellt. Das Behandlungszentrum meldet Vita 34 zurück, ob das Nabelschnurblut therapeutisch eingesetzt werden soll.
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