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Nabelschnurblutspende mit Vita 34 – von Geschwistern für Geschwister

Geschwister sind mehr als nur Familienmitglieder – sie sind Freunde fürs Leben, Vertraute und oft die Menschen, die uns am besten kennen. Sie teilen Erinnerungen, stehen füreinander ein und unterstützen sich in guten wie in schweren Zeiten. Gerade in herausfordernden Momenten zeigt sich, wie stark dieses Band wirklich ist. Denn Geschwister können nicht nur emotionale Stützen sein, sondern im Ernstfall auch Leben retten. Zum Tag der Geschwister am 10. April macht Vita 34 deshalb auf die Geschwisterinitiative aufmerksam, eine besondere Möglichkeit gezielt das Nabelschnurblut für ein erkranktes Geschwisterkind einlagern zu lassen.

Mit der Geschwisterinitiative gezielt Nabelschnurblut spenden

Die Einlagerung von Nabelschnurblut im Rahmen der Geschwisterinitiative wird auch als gerichtet-allogene Spende bezeichnet. „Gerichtet“ bedeutet dabei, dass bereits vor der Geburt feststeht, dass die Spende für den Bruder oder die Schwester bestimmt ist. „Allogen“ bedeutet, dass das Nabelschnurblut von einer anderen Person stammt. Voraussetzung für die Aufnahme in die Geschwisterinitiative ist, dass das ältere Geschwisterkind an einer schweren Erkrankung leidet, die mit einer Stammzelltransplantation behandelt werden kann. Dazu zählen unter anderem verschiedene Leukämieformen, angeborene Blutkrankheiten wie aplastische Anämien sowie seltene Stoffwechselerkrankungen.
Um die Einlagerung zu beantragen, muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin vor der Geburt bestätigen, dass „bei einem Vollgeschwister des ungeborenen Kindes eine Erkrankung vorliegt“, die gegebenenfalls mit Nabelschnurblut behandelt werden könnte. Nach der Genehmigung übernimmt Vita 34 die Kosten für die ersten fünf Jahre der Einlagerung. Ab dem fünften Geburtstag des Spenders oder der Spenderin können die Eltern das Nabelschnurblut auf eigene Kosten weiterlagern.

Warum sind Geschwister die idealen Stammzellspender*innen?

Um als Stammzellspender*in für das Geschwisterkind in Frage zu kommen, müssen einige Faktoren erfüllt sein. Ein entscheidender Faktor ist die Übereinstimmung von sogenannten Gewebemerkmalen. Anhand dieser Merkmale erkennt ein Körper, ob z. B. gespendete Zellen zu ihm gehören oder nicht. Je besser diese Merkmale übereinstimmen, desto besser passen auch Spender*in und Empfänger*in zusammen. Da die Merkmale von den Eltern auf die Kinder weitergegeben werden, ist die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung unter biologischen Geschwistern relativ groß – und somit auch die Eignung als Stammzellspender*in. Die deutschen medizinischen Fachgesellschaften empfehlen deshalb in einem Konsensus zur Spender*innenauswahl, bevorzugt passende Geschwister als Stammzellspender*innen heranzuziehen.

Über die Familienbande hinaus

Neben der persönlichen Vorsorge für das eigene Kind und der Geschwisterinitiative bietet Vita 34 auch eine Spendenoption. Diese kann zusätzlich zur privaten Vorsorge für das eigene Kind gewählt werden. Wie in öffentlichen Nabelschnurblutbanken auch, wird das eingelagerte Nabelschnurblut vollständig charakterisiert und pseudonymisiert in ein öffentlich zugängliches Stammzellregister eingetragen. Sollte eine fremde erkrankte Person genau dieses Nabelschnurblut für eine Stammzelltransplantation benötigen, werden die Eltern kontaktiert und können entscheiden, ob das eingelagerte Nabelschnurblut als Spende freigegeben werden soll. So kann die persönliche Vorsorge durch Nabelschnurblut auch anderen Personen zugutekommen.
Weitere Informationen zur Geschwisterinitiative, zur Spendenoptionen und zur Anwendung von Nabelschnurblut erhalten Sie online auf www.vita34.de oder telefonisch von der Fachberatung von Vita 34 unter 0800 034 00 00.