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Das Wichtigste zum Elterngeld (Jetzt mit Video!)

Ab der Geburt kannst du Elterngeld bekommen. Wie viel, hängt von deinem Einkommen ab. Welche Bezugsformen es gibt und worauf du unbedingt achten solltest, erfährst du hier.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Babys und Kleinkindern.  Automatisch bekommst du das Elterngeld leider nicht – du musst einen Antrag ausfüllen. Geregelt ist das Elterngeld und auch die Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz: BEEG).

Anspruch auf Elterngeld prüfen

Damit du Anspruch auf Elterngeld hast, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wichtigstes Kriterium ist das Einkommen im Vorjahr der Geburt, genauer gesagt das “zu versteuernde Einkommen”. Diese steuerliche Rechengröße findest du in deinem Einkommensteuerbescheid. 

Elternpaare (egal ob verheiratet oder nicht) und Alleinerziehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro (für Geburten ab 1. April 2025 175.000 Euro) nicht überschreiten. Liegt das Einkommen darüber, gibt es kein Elterngeld.

Ist die Einkommensgrenze erfüllt, müssen zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • du betreust und erziehst dein Kind selbst,
  • du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • du arbeitest gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche und
  • du lebst in Deutschland.

Diese Elterngeldbezugsformen gibt es

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du das Elterngeld beantragen. Folgende Formen stehen dabei zur Auswahl und können auch kombiniert werden:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Wichtig dabei: Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach Kalendermonaten.

Beispiel: Ein Kind ist am 14.01.2024 geboren.

  1. Lebensmonat: 14.01.-13.02.2024
  2. Lebensmonat: 14.02.-13.03.2024
  3. Lebensmonat: 14.03.-13.04.2024 usw.

Das Basiselterngeld

Sozusagen die Grundform beim Elterngeld ist das Basiselterngeld. Für 12 Lebensmonate kannst du es beziehen. Mindestens gibt es 300 Euro (z. B., wenn du nicht gearbeitet hast), maximal gibt es 1.800 Euro.  

Planst du während des Elterngeldbezuges in Teilzeit zu arbeiten? Dafür ist das Basiselterngeld nicht gut geeignet, denn die Elterngeldstelle rechnet deinen Hinzuverdienst auf das Elterngeld an. Dies führt zu einer Kürzung ab dem ersten Euro.

Partnermonate

Wenn einer von beiden Elternteilen in mindestens 2 Monaten nach der Geburt weniger verdient, gibt es die Möglichkeit 2 weitere Monate mit Basiselterngeld zu bekommen, die sogenannten Partnermonate. Diese können auch in Form von Elterngeld Plus genommen werden. Und: Auch als Alleinerziehende kannst du die Partnermonate beanspruchen.

ACHTUNG: Für Geburten ab dem 1. April 2024, dürfen Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes nur noch einen Monat gemeinsam das Basiselterngeld beziehen. Wenn der Bezug weitere Monate parallel erfolgen soll, muss ein Elternteil den Bezug pausieren oder in das Elterngeld Plus wechseln.

Diese Regelung gilt nicht für Eltern

  • deren Kind vorzeitig (mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin) geboren wird,
  • mit Mehrlingsgeburten und
  • von neugeborenen Kindern, bei denen eine Behinderung festgestellt wird und Geschwisterkindern mit Behinderung, die einen Geschwisterbonus auslösen.

Das Elterngeld Plus

Die zweite Bezugsform beim Elterngeld ist das Elterngeld Plus. Du kannst es für bis zu 24 Lebensmonate bekommen, also doppelt so lange wie das Basiselterngeld, dafür gibt es nur die Hälfte. Mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro im Lebensmonat.

Der Partnerschaftsbonus

Noch einmal bis zu 4 zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus gibt es mit dem Partnerschaftsbonus. Dieser ist für Elternpaare oder auch Alleinerziehende, die gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten. Entscheidend ist hier, wie auch sonst beim Elterngeld, der Lebensmonatsdurchschnitt. Wichtig: Es müssen aufeinanderfolgende Lebensmonate sein!

Erfüllen beide Elternteile die Voraussetzungen in mindestens 2 Lebensmonaten, gibt es den Bonus für diese 2 Monate. Entsprechendes gilt für 3 oder 4 Lebensmonate.

Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus beim Elterngeld

Leben Mehrlinge oder Geschwister in deinem Haushalt? Dann erhöht sich das Elterngeld noch einmal, auch dann, wenn du schon das maximale Elterngeld beziehst.

Allerdings gibt es bei Mehrlingsgeburten nicht etwa mehrfach Elterngeld, sondern nur einen Zuschlag zum Elterngeld. Du bekommst also dein Elterngeld plus den Mehrlingszuschlag. Beziehst du Basiselterngeld, sind es 300 Euro für jeden weiteren Mehrling. Beim Elterngeld Plus 150 Euro.

Um hingegen den Geschwisterbonus zu erhalten, müssen weitere Voraussetzungen vorliegen: Es muss mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder 2 weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Lebt ein weiteres Kind unter 14 Jahren mit einer Behinderung im Haushalt, kannst du den Geschwisterbonus ebenfalls erhalten.

Besonderheiten beim Elterngeld mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Als Arbeitnehmerin zahlt dir die gesetzliche Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld (bis zu 13 Euro pro Kalendertag) in der Schutzfrist vor und auch nach der Geburt. Liegt dein reguläres Gehalt über diesem Satz, bekommst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. 

Auf diese Weise erhältst du das gleiche Netto wie vor der Schutzfrist. Aber: Ab der Geburt behandelt die Elterngeldstelle es so, als ob du Basiselterngeld bezogen hast. Bedenke das unbedingt, wenn du länger Elterngeld beziehen möchtest.

Mehr Elterngeld herausholen

Wie hoch dein Elterngeld ausfällt, ist individuell. Grob kannst du mit ca. 65 % von deinem Gehalts-Netto rechnen. Die Elterngeldstelle berechnet jedoch ein Elterngeld-Netto. Das ergibt sich aus deiner Steuerklasse und pauschalen Abgaben für die Sozialversicherung. Wichtig: Ab einem Elterngeld-Netto von 2.770 Euro bekommst du das maximale Elterngeld.

Je früher du dich um dein Elterngeld kümmerst, desto höher kann es ausfallen. Denn nur dann hast du z. B. die Chance frühzeitig einmalige Bezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in laufende Bezüge zu ändern (kostet deinen Arbeitgeber nicht mehr) oder die Steuerklasse zu wechseln. Für Verheiratete gibt es nämlich den sogenannten Steuerklassentrick.

Der Steuerklassentrick schnell erklärt:

Eheleute können die Steuerklassen-Kombination IV/IV haben oder auch III/V. Da das Elterngeld-Netto ähnlich berechnet wird, wie das Gehalts-Netto hat auch die Steuerklasse einen Einfluss auf das Elterngeld. Derjenige von euch, der überwiegend Elterngeld beziehen möchte, wechselt mindestens 6 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes in die günstigere Steuerklasse. Dadurch steigt das Elterngeld teilweise deutlich an.

Der Steuerklassentrick wird im Detail hier erklärt:

https://www.elterngeld.de/elterngeld-steuerklasse-wechseln/

Diese Zeiträume sind wichtig beim Elterngeld

Beim Elterngeld gibt es 2 wichtige Zeiträume:

  • Bemessungszeitraum:
    Dein Einkommen im sogenannten Bemessungszeitraum legt fest, wie hoch dein Elterngeld ausfällt. Dieser Zeitraum umfasst immer 12 Monate, ist aber unterschiedlich für Arbeitnehmende, Selbstständige und Personen mit Mischeinkünften (z. B. angestellt und nebenberuflich selbstständig)
  • Bezugszeitraum:
    Der Bezugszeitraum ist der Zeitraum, in dem du das Elterngeld beziehst. Dieser ist variabel, je nach gewählter Bezugsform. 

Der Grundsatz für Arbeitnehmer sind 12 Monate vor dem Monat der Geburt (Väter, Beamtinnen). Für angestellte Mütter mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung, die 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Bei Selbstständigen oder auch Personen mit Mischeinkünften ist es das Kalenderjahr vor der Geburt.

Elterngeld und Steuern

Das Elterngeld ist eine Leistung, die eigentlich steuerfrei ist. Sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Grob gesagt, zahlst du also darauf durch die Hintertür doch Steuern. Das Finanzamt berechnet 2 Steuersätze, einen für dein Einkommen ohne und einen für dein Einkommen mit dem Elterngeld. Der höhere Steuersatz wird dann auf dein tatsächliches Einkommen angewendet. Daher kommt es in den meisten Fällen durch das Elterngeld zu einer Nachzahlung.

Der Elterngeldantrag

Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Antragsformulare. Besorge dir einfach einen Vordruck in deiner Elterngeldstelle oder du nutzt das passende Online-Formular

Auf jeden Fall sind viele Unterlagen zusammenzutragen, daher fange möglichst früh damit an. Denn: Der Elterngeldantrag kann zwar erst nach der Geburt gestellt werden. Damit du es aber ab der Geburt bekommen kannst, musst du den Antrag rechtzeitig einreichen. Es wird nur 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. 

Ein weiterer Faktor ist die Bearbeitungsdauer. Sie variiert sehr stark zwischen den Elterngeldstellen. Achte darauf, den Elterngeldantrag vollständig einzureichen. So kannst du eine Verzögerung durch Rückfragen umgehen.

Fazit – Was ist wichtig beim Elterngeld?

Frühes Kümmern ist die halbe Miete! Vor der Geburt kannst du die Höhe deines Elterngeldes noch beeinflussen. Verheiratete nutzen z. B. den Steuerklassentrick. Nach der Geburt solltest du deinen Hinzuverdienst optimieren und Selbstständige sollten ihr Ergebnis regelmäßig im Blick haben. Bei komplizierten Sachverhalten kann es sinnvoll sein, eine Elterngeldberatung in Anspruch zu nehmen. Den Elterngeldantrag nach der Geburt frühzeitig und vor allem vollständig einzureichen, hilft das Elterngeld auch schnell zu erhalten. Und: Am besten monatlich eine kleine finanzielle Rücklage bilden, damit dich die Steuernachzahlung durch das Elterngeld im Folgejahr nicht überrascht. 

 

Quellen: