Anti-D-Prophylaxe

Was ist die Anti-D-Prophylaxe und wann wird sie durchgeführt?

Eine Anti-D-Prophylaxe ist erforderlich, wenn die werdende Mutter Rhesus-negativ ist und das Kind jedoch durch die Blutgruppe des Vaters Rhesus-positiv ist, da der Rhesusfaktor dominant-rezessiv vererbt wird.

Zunächst untersucht der Arzt zu Beginn der Schwangerschaft das Blut der Mutter auf Antikörper, um festzustellen, ob eine Rhesusunverträglichkeit vorliegt. Diese tritt etwa bei jeder zehnten Schwangerschaft auf. Die werdende Mutter erhält in diesem Fall zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche und noch einmal spätestens 72 Stunden nach der Geburt eine Anti-D-Prophylaxe. Dazu verabreicht der Arzt ihr eine Spritze mit Rhesusfaktor-Antikörpern, die auch Anti-D-Immunglobuline genannt werden.

Was ist eine Rhesusunverträglichkeit?

Das Blut wird zum einen in die Blutgruppen A, B, AB und 0 eingeteilt. Daneben unterscheidet man außerdem zwischen Rhesus-positiven und Rhesus-negativen Menschen. Die roten Blutkörperchen von Rhesus-positiven Menschen verfügen dabei über das Rhesusmerkmal D, welches den Rhesus-negativen Menschen fehlt. Wird nun eine Rhesus-negative Frau von einem Rhesus-positiven Mann schwanger, verfügt das ungeborene Kind ebenfalls über das Rhesusmerkmal D.

Tritt dieser Fall ein, spricht man von einer Rhesusunverträglichkeit, da das Immunsystem der Mutter die roten Blutkörperchen des Kindes als Fremdkörper erkennt und Antikörper gegen sie bildet, wenn das Blut des Kindes in ihren eigenen Blutkreislauf gelangt. Dies kann schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben, da es nicht nur zu Anämie und Gelbsucht, sondern auch zu Hirnschäden, Herzversagen und sogar zum Tod des Babys führen kann.

Um diese hämolytische Erkrankung des Kindes zu verhindern, wird die Anti-D-Prophylaxe durchgeführt. Durch die Zuführung der Antikörper von außen wird verhindert, dass das Immunsystem eigene bildet. Um das Risiko auch für nachfolgende Schwangerschaften zu senken, wird die Anti-D-Prophylaxe nach der Geburt erneut durchgeführt. Sie ist ebenfalls nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch erforderlich, ebenso nach einer Rhesusfaktor-unverträglichen Bluttransfusion, wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist.

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